Ordnung des Schützenvereins

Sülzfelder Schützenverein Edelweiß 1931 e.V.

Der Vorstand

8. Ordnung des Schützenvereins

Beitragswesen

Der Sülzfelder Schützenverein Edelweiß 1931 e.V. erhebt folgende Beiträge:

einmaliger Eintrittsbeitrag (außer fördernde Mitglieder) 300
Jahresbeitrag aktive Mitglieder 60
Jahresbeitrag fördernde Mitglieder 120
Jahresbeitrag bei Erwerbslosigkeit/Rentner 40
Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 10
Jahresbeitrag 2. Verbandsmitgliedschaft 40

 

  • Bei Eintritt im Geschäftsjahr wird der Jahresbeitrag auf das Eintrittsjahr zum Eintrittsdatum anteilmäßig auf Mitgliedsmonate erhoben.
  • Bei Ehepartnern oder nachgewiesenen eheähnlichen Gemeinschaften wird  jeweils nur ein „voller“ Beitrag erhoben, der zweite Partner zahlt 2/3 des Betrages, des am höchsten ermittelten Mitgliedsbeitrages des Mitgliedes aus der Partnergemeinschaft.
  • Bei Eintritt von Ehepartnern oder Partnern aus eheähnlichen Gemeinschaften entfällt die Eintrittsgebühr.
  • Bei Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden wird die Eintrittsgebühr erst bei eigenem Einkommen in der zum Eintrittstermin gültigen Höhe fällig.
  • Auf Antrag kann die Eintrittsgebühr erlassen werden, wenn das Mitglied aktiv im Jugendbereich tätig war.
  • Bei Anschaffung der Vereinsbekleidung kann vom einmaligen Eintrittsbeitrag auf Antrag durch den Vorstand ein Kostenzuschuss bis maximal 100 € zurückerstattet werden.

Arbeitseinsätze

Siehe Arbeitsumlagenordnung

Die 8. Ordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige 7. Ordnung des Sülzfelder Schützenvereins vom 06.03.2010 außer Kraft.

gez.Kilian
1. Schützenmeister