Sülzfelder Schützenverein Edelweiß 1931 e.V.
Der Vorstand
8. Ordnung des Schützenvereins
Beitragswesen
Der Sülzfelder Schützenverein Edelweiß 1931 e.V. erhebt folgende Beiträge:
einmaliger Eintrittsbeitrag (außer fördernde Mitglieder) | 300 | € | |
Jahresbeitrag aktive Mitglieder | 60 | € | |
Jahresbeitrag fördernde Mitglieder | 120 | € | |
Jahresbeitrag bei Erwerbslosigkeit/Rentner | 40 | € | |
Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 10 | € | |
Jahresbeitrag 2. Verbandsmitgliedschaft | 40 | € |
- Bei Eintritt im Geschäftsjahr wird der Jahresbeitrag auf das Eintrittsjahr zum Eintrittsdatum anteilmäßig auf Mitgliedsmonate erhoben.
- Bei Ehepartnern oder nachgewiesenen eheähnlichen Gemeinschaften wird jeweils nur ein „voller“ Beitrag erhoben, der zweite Partner zahlt 2/3 des Betrages, des am höchsten ermittelten Mitgliedsbeitrages des Mitgliedes aus der Partnergemeinschaft.
- Bei Eintritt von Ehepartnern oder Partnern aus eheähnlichen Gemeinschaften entfällt die Eintrittsgebühr.
- Bei Kindern, Jugendlichen und Auszubildenden wird die Eintrittsgebühr erst bei eigenem Einkommen in der zum Eintrittstermin gültigen Höhe fällig.
- Auf Antrag kann die Eintrittsgebühr erlassen werden, wenn das Mitglied aktiv im Jugendbereich tätig war.
- Bei Anschaffung der Vereinsbekleidung kann vom einmaligen Eintrittsbeitrag auf Antrag durch den Vorstand ein Kostenzuschuss bis maximal 100 € zurückerstattet werden.
Arbeitseinsätze
Siehe Arbeitsumlagenordnung
Die 8. Ordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige 7. Ordnung des Sülzfelder Schützenvereins vom 06.03.2010 außer Kraft.
gez.Kilian
1. Schützenmeister